8-stündiger Auffrischungskurs zur Verlängerung des Ersthelferlehrgangs um weitere 2 Jahre.
Der Lehrgang ist für alle Personen, die eine Verlängerung des Ersthelferlehrgangs (um weitere 2 Jahre) benötigen. Nach Ablauf der 2-jahres-Frist ist der Ersthelferlehrgang vollständig zu wiederholen 2x 8 Stunden.
Der Lehrgang findet in Kooperation mit dem DRK Deutschen Roten Kreuz statt.
Inhouseseminar in Ihrer Kommune oder Ihrem Unternehmen auf Anfrage für Kanalarbeiter und Kläranlagenmitarbeiter:
Gemäß BGR 126 (alt GUV-R 126) sind alle Mitarbeiter von Kommunen und Fachbetrieben, die Arbeiten im und am Kanal ausführen sowie in Schächte und Bauwerke einsteigen mindestens 1x pro Jahr in Theorie und Praxis zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen!
Der Lehrgang vermittelt zudem wichtige Informationen für Verantwortliche über rechtliche Pflichten sowie Folgen bei Missachtung!
Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis gemäß UVV!
Die praktische Unterweisung findet in Zusammenarbeit mir dem DRK Deutschen Roten Kreuz statt.
Gemäß BGR 126 (alt GUV-R 126) sind alle Mitarbeiter von Kommunen und Fachbetrieben, die Arbeiten im und am Kanal ausführen sowie in Schächte und Bauwerke einsteigen mindestens 1x pro Jahr in Theorie und Praxis zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen!
Der Lehrgang vermittelt zudem wichtige Informationen für Verantwortliche über rechtliche Pflichten sowie Folgen bei Missachtung!
Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis gemäß UVV!
Die praktische Unterweisung findet in Zusammenarbeit mir dem DRK Deutschen Roten Kreuz statt.
Ersthelferlehrgang und Sicherheitsunterweisung für Arbeiten in und an umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in Theorie und Praxis
Gemäß BGR 126 (alt GUV-R 126) sind alle Mitarbeiter von Kommunen und Fachbetrieben, die Arbeiten im und am Kanal ausführen sowie in Schächte und Bauwerke einsteigen mindestens 1x pro Jahr in Theorie und Praxis zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen! Ebenso muss ein Trupp - bestehend aus minsetens 2 Personen mindesten einen Ersthelfer nachweisen!
Der Lehrgang vermittelt zudem wichtige Informationen für Verantwortliche über rechtliche Pflichten sowie Folgen bei Missachtung!
Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis gemäß UVV samt Ersthelferlehrgang!
Die Unterweisung und der Ersthelferlehrgang finden in Zusammenarbeit mir dem DRK Deutschen Roten Kreuz statt.


