Arbeitssicherheit      UVV-EH     Sicherheitsunterweisung gemäß UVV und Ersthelferlehrgang

Ersthelferlehrgang und Sicherheitsunterweisung für Arbeiten in und an umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in Theorie und Praxis


 
Allgemeines

Gemäß BGR 126 (alt GUV-R 126) sind alle Mitarbeiter von Kommunen und Fachbetrieben, die Arbeiten im und am Kanal ausführen sowie in Schächte und Bauwerke einsteigen mindestens 1x pro Jahr in Theorie und Praxis zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen! Ebenso muss ein Trupp - bestehend aus minsetens 2 Personen mindesten einen Ersthelfer nachweisen!

Der Lehrgang vermittelt zudem wichtige Informationen für Verantwortliche über rechtliche Pflichten sowie Folgen bei Missachtung!

Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis gemäß UVV samt Ersthelferlehrgang!

Die Unterweisung und der Ersthelferlehrgang finden in Zusammenarbeit mir dem DRK Deutschen Roten Kreuz statt.


Zielgruppe

  • alle Personen die Arbeiten im und am Kanal ausführen bzw. Schächte, Bauwerke und Kanäle betreten
  • Mitarbeiter von Kommunen und Unternehmen
  • Verantwortliche wie Vorgesetzte, Entscheider, Führungskräfte
  • Teilnehmer am Lehrgang "Zertifizierte Fachkraft für Kanaldienstleistungen" (ZFKD)

Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen

keine
Seminarbeschreibung / Seminarinhalte

Bei Arbeiten im und am Kanal muss in jedem Trupp, bestehend aus mindesten zwei Personen, mindestens ein Mitarbeiter als Ersthelfer geschult sein (Ersthelferlehrgang).

Der Lehrgang beinhaltet die Schulung zum Ersthelfer und deckt die notwendige Sicherheitsunterweisung gemäß UVV ab in Kombination ab.

Die Unterweisung vermittelt zudem in Theorie und Praxis die notwendigen Kenntnisse zum sicheren Arbeiten in und an umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen. Rettung aus dem Schacht und Maßnahmen zur Ersten Hilfe sind ebenso Inhalt wie die Anwendung von Selbstrettern, umluftunabhängigen Sauerstoffgeräten sowie der Einsatz PSA sowie sonstigen Rettungs- und Sicherheitsgeräten.

Der Teilnehmer wird sensibilisiert und lernt Hintergründe zur Einhaltung der Vorschriften zu verstehen.

Weitere Themen sind u.a.:

  • Haftungssrisiken
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dienst- und Betriebsanweisung
  • Hygienevorschriften und Umsetzung
  • Messung der Kanalatmosphäre/ Belüftung
  • Arbeits- und Warnkleidung
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen

Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis gemäß UVV.


Lehrgangszertifikate / Teilnahmebescheinigungen

Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung zur Sicherheitsunterweiung

(die Teilnahmebescheinigung gilt als Nachweis der notwendigen Sicherheitsunterweisung gemäß UVV).

Ebenso erhält der Teilnehmer einen Ersthelfernachweis des Deutschen Roten Kreuzes.


Kooperationen