Arbeitssicherheit      UVV-EH     Ersthelferlehrgang und Sicherheitsunterweisung gemäß UVV für Kanal- und Kläranlagenpersonal (Theorie, Praxis)
Ersthelferlehrgang und Sicherheitsunterweisung für Arbeiten in und an umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in Theorie und Praxis
 
Allgemeines

Gemäß BGR 126 (DGUV Regel 103-003) sind alle Mitarbeiter von Kommunen und Fachbetrieben, die Arbeiten im und am Kanal ausführen sowie in Schächte und Bauwerke einsteigen mindestens 1x pro Jahr in Theorie und Praxis zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen! Ebenso muss ein Trupp - bestehend aus mindestens 2 Personen- mindestens einen Ersthelfer nachweisen!

Zielgruppe

  • alle Personen die Arbeiten im und am Kanal ausführen bzw. Schächte, Bauwerke und Kanäle betreten
  • Mitarbeiter von Kommunen und Unternehmen
  • Verantwortliche wie Vorgesetzte, Entscheider, Führungskräfte
  • Teilnehmer am Lehrgang "Zertifizierte Fachkraft für Kanaldienstleistungen" (ZFKD)

Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen

keine
Seminarbeschreibung / Seminarinhalte

Bei Arbeiten im und am Kanal muss in jedem Trupp, bestehend aus mindesten zwei Personen, mindestens ein Mitarbeiter als Ersthelfer geschult sein (Ersthelferlehrgang).

Der Lehrgang beinhaltet die Schulung zum Ersthelfer und deckt die notwendige Sicherheitsunterweisung gemäß UVV in Kombination ab.

Gemäß UVV sind alle Mitarbeiter, die im und am Kanal arbeiten 1x jährlich in Theorie zu unterweisen. 1x jährlich ist die Rettung aus dem Kanal praktisch zu üben.

Die Unterweisung vermittelt in Theorie und Praxis die notwendigen Kenntnisse zum sicheren Arbeiten in und an umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen. Rettung aus dem Schacht sind ebenso Inhalt wie die Anwendung von Selbstrettern, umluftunabhängigen Atemschutzgeräten sowie der Einsatz PSA sowie sonstigen Rettungs- und Sicherheitsgeräten.

Der Teilnehmer wird sensibilisiert und lernt Hintergründe zur Einhaltung der Arbeitssicherheit zu verstehen.

Weitere Themen sind u.a.:
  • Haftungssrisiken
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dienst- und Betriebsanweisung
  • Hygienevorschriften und Umsetzung
  • Biostoffverordnung und TRBA 220
  • Messung der Kanalatmosphäre/ Belüftung
  • Rettungs- und Sicherheitsausrüstung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Rettungskette
Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis gemäß UVV.

Lehrgangszertifikate / Teilnahmebescheinigungen

  • Teilnahmebescheinigung „Sicherheitsunterweisung gem. UVV“ bei Seminarteilnahme.
  • Ersthelfer-Nachweis des Kooperationspartners (DRK oder ASB).
Zertifikate und Bescheinigungen werden, je nach Seminarart, nach Seminarende ausgehändigt oder zu Händen des Teilnehmers an den Auftraggeber versendet!

Die Zertifizierung erfolgt in Kooperation mit dem DRK (Deutsche Rotes Kreuz e.V.) oder dem ASB (Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.).

Kooperationen

 
Kosten:   420,00  € zzgl. MwSt.
Dauer:      2  Tage






Termine und Buchung
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26.06.2024
Darmstadt   ( 24-UVV-EH-02-D)
25.03.2025
Darmstadt   ( 25-UVV-EH-03-D)