Dichtheitsprüfung      DI-SK5-NRW     Sachkundelehrgang Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG NRW (5-Tage-Lehrgang)

Lehrgang "Sachkundiger zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW" zur Aufnahme in die Landesliste NRW (5-tage-Lehrgang)


 
Allgemeines

Lehrgang zur Aufnahme in die Landesliste NRW.

Dieser 5-tägige Lehrgang vermittelt die Grundlagen zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten entsprechend der Anforderungen des Runderlasses IV-7-031 002 0407 des Umweltministeriums in NRW vom 31.03.2009.

Vor Anmeldung klären Sie bitte mit der zuständigen Kammer, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine Liste der Kammern finden Sie hier!

Gerätschaften zur praktischen Prüfung können von der SAG-Akademie geliehen werden, sollten jedoch vorzugsweise vom Teilnehmer mitgebracht werden. Die praktische Prüfung erfolgt mit diesen Gerätschaften und müssen vom Teilnehmer qualifiziert bedient werden können.

Hinweis:

Zur Aufnahme in die Landesliste NRW und die Liste des KomNetGEW ist der Lehrgänge DI-SK5-KomNet (5 Tage) konzipiert!

Qualifizieren Sie sich umfangreich mit unserem Fachkundelehrgang ZFKD-GE:

Der Fachkundelehrgang ZFKD-GE "Zertifizierte Fachkraft für Kanaldienstleistungen - Grundstücksentwässerung" behandelt alle Themen des Runderlasses sowie weitere Themen ausführlich (siehe "Flyer ZFKD-GE")! Insofern Sie sie Zugangsvoraussetzungen des Runderlasses erfüllen, werden Sie mit dieser Qualifikation selbstverständlich in die Landesliste NRW aufgenommen. Bei diesem Lehrgang werden bereits absolvierte Seminare anerkannt.


Zielgruppe

  • Mitarbeiter von Dienstleistungsfirmen wie Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen, Bauunternehmen, Firmen der Gas- und Wasserinstallation, Notdienstfirmen
  • Mitarbeiter von Kommunen, Verbänden, Behörden und Ingenieurbüros

Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 31.03.2009:

  • a) Ingenieure einer entsprechenden technischen Fachrichtung mit einer mehrjährigen Berufspraxis
  • b) von den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern oder einer Ingenieurkammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige entsprechender Fachrichtungen
  • c) Personen mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung oder mit gleichwertiger Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der sie tätig werden, insbesondere
  • - Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice,
  • - Geprüfte Abwassermeister
  • - Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Tiefbau
  • - oder Kanalmeister
  • - geprüfte Poliere
  • - Straßenbauermeister (Schwerpunkt Tief- / Kanalbau)
  • - Installateur und Heizungsbauermeister

Empfohlen wird die vorherige Teilnahme an folgenden Lehrgängen:

  • Grundkurs Kanalinspektion nach EN-Norm (KI-G-EN) oder 
    Inspektion von Grundstücksentwässerungsanlagen (KI-G-GEA)
  • Sachundelehrgang Dichtheitsprüfung (DI-SK)
  • Reinigung von Grundstücksentwässerungsanlagen (KR-AK2)
  • Grundlagen der Zustandsbewertung und Kanalsanierung (KS-G)
  • Sicherheitsunterweisung gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

Seminarbeschreibung / Seminarinhalte

Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen.

Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung.

Folgende Mindestkenntnisse müssen Sachkundige zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG nachweisen:

1. Allgemeine Grundlagen

  • Grundstücksentwässerungstechnik
  • Gesetzliche Grundlagen und Rechtsvorschriften
  • Anforderungen an die Reinigung von Entwässerungsanlagen – Organisatorische Maßnahmen und Vorgehensweise zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung
  • Anforderungen an das Personal, die Geräte und die Sachkundigen
  • Dokumentation der Dichtheitsprüfungen
  • Materialspezifische Besonderheiten bei der Dichtheitsprüfung
  • Marktübersicht über Prüf- und Absperrsysteme

2. Normen und Regelwerke für Entwässerungssysteme innerhalb / außerhalb von Gebäuden bei der Prüfung von Grundstücksentwässerungen

  • Dichtheitsprüfungen bei bestehenden Leitungen und Schächten (DIN 1986-30)
  • Dichtheitsprüfungen bei neuen Leitungen und Schächten nach DIN EN 1610, DWA A 139, DWA M 143-6 und
  • Dichtheitsprüfungen bei Abwasserkanälen in Wassergewinnungsgebieten nach DWA A 142

3. TV-Kanalinspektion und quantitative Dichtheitsprüfung nach aktuellen Normen und Regelwerken

  • Grundlagen TV-Kanalinspektion (Technische Grundlagen, Normen, Regelwerke)
  • Praktische Durchführung von Kanalkamerabefahrungen
  • Praktische Durchführung von Druckprüfungen mit Wasser oder Luft
  • Zustandsbewertung von Leitungen, Anschlüssen und Stutzen

4. Sanierungsverfahren

  • Möglichkeiten der Sanierung von Grundstücksentwässerungsleitungen, wie z.B. Reparaturverfahren, Renovierungsverfahren oder Erneuerung

5. Arbeitssicherheit

  • Arbeitssicherheit bei Dichtheitsprüfungen

Lehrgangszertifikate / Teilnahmebescheinigungen

Mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch und mündlich am letzten Seminartag) erhält der Teilnehmer das Zertifikat "Sachkundiger zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW". Der Antrag zur Aufnahme in die Landesliste erfolgt bei der zuständigen Kammer durch den Teilnehmer! 

Bei der praktischen Prüfung müssen die mitgebrachten oder geliehenen Gerätschaften vom Teilnehmer qualifiziert bedient werden können!

Zertifikatverlängerung:

Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde muss mindestens einmal innerhalb von drei Jahren eine anerkannte eintägige themenspezifische Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Die Rezertifizierung der KomNetGEW-Liste erfordert einen weiteren Tag beim IKT!


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