Lehrgang "Sachkundiger zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW" in Kooperation mir dem KomNetGEW
Allgemeines
Angepasster Lehrgang ab 2011 (derzeit in Überarbeitung)!
Der Teilnehmer wird nach erfolgreicher Kursteilnahme automatisch in die Liste des KomNetGEW aufgenommen!
Ebenso ist der Lehrgang Grundlage zur Aufnahme in die Landesliste NRW.
Der Lehrgang erfolgt in Kooperation mit dem KomNetGEW.
Zielgruppe
- Mitarbeiter von Dienstleistungsfirmen wie Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen, Bauunternehmen, Firmen der Gas- und Wasserinstallation, Notdienstfirmen
- Mitarbeiter von Kommunen, Verbänden, Behörden und Ingenieurbüros
Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen
- Sicherheitsunterweisung gemäß UVV und Ersthelferlehrgang (UVV-EH)
(Die Lehrgänge können bei der SAG-Akademie absolviert werden. Gleichwertige Lehrgänge anderer Bildungsträger werden anerkannt!) - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (z.B. durch AMD oder Betriebsarzt)
- Kanalinspektions-Grundkurs (KI-G) und Aufbaukurs (KI-AK3, europ. Kürzelsystem) sind empfohlen
Seminarbeschreibung / Seminarinhalte
- Kanalreinigung
- Dichtheitsprüfung mit Luft und Wasser
- Kanalinspektion
- Zustandsbewertung von Leitungen und Anschlüssen
- Vorschläge zu Sanierungsverfahren (Beratung)
- Arbeitssicherheit
Lehrgangszertifikate / Teilnahmebescheinigungen
Die Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) wird am in Zusammenarbeit mit dem IKT - Institut für unterirdische Infrastruktur durchgeführt. Zur praktischen Prüfung sind vom Teilnehmer alle notwendigen Gerätschaften mitzubringen (siehe Antragsformular). Die Gerätschaften können geliehen werden. Die praktische Prüfung erfolgt mit diesen Gerätschaften.
Mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer den Sachkundenachweis Dichtheitsprüfung nach §61a LWG NRW der SAG-Akademie und des IKT.Der Antrag zur Aufnahme in die Landesliste muss nach Vorlage des Zertifikats bei der zuständigen Kammer durch den Teilnehmer erfolgen!
KomNetGEW: Für die Sachkundeprüfung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG NRW wird eine zusätzliche Prüfgebühr von 150,00 € erhoben. Diese wird an das IKT weitergeleitet!
Kooperationen
Dauer: 5 Tage
Termine und Buchung
Termine auf Anfrage


